Im Verwaltungsrecht stehen sich Personen des Privatrechts (natürliche Personen und Gesellschaften) und Personen des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Kreise, Ämter, Kammern und Zweckverbände etc.) gegenüber.
Personen des Privatrechts, die durch hoheitliche Maßnahmen, insbesondere Verwaltungsakte beschwert sind, können nach durchgeführtem Widerspruchsverfahren das Verwaltungsgericht anrufen.
Aufgrund meiner Ausbildung und langjährigen Berufserfahrung sowohl in der Kommunal- als auch in der Landesverwaltung, kann ich Ihnen besonders schnell, effektiv und fundiert bei rechtlichen Problemen mit Behörden helfen.
Beamte, Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes berate ich auch in beamten- und disziplinarrechtlichen Streitigkeiten sowie in tarifvertraglichen Fragen.
Behördenleitungen biete ich meine Unterstützung in Fragen des Bauplanungs- und Raumordnungsrechts sowie in abgabenrechtlichen Angelegenheiten an.
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